Badewetter
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Wetterprognosen
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Regeln
Hier einige Regeln um den im Flachwasser ungefährlichen Sport sicher zu betreiben und das Miteinander auf dem See friedvoll zu gestalten:
- Schwimmkenntnisse sind Voraussetzung beim Wasser Bike. Ansonsten muss eine entsprechende Schwimmhilfe getragen werden.
- Vorfahrtsregeln beachten: Wasser Bikes sind ähnlich wie Ruderboote eingestuft und müssen Kursschiffen, Berufsschiffen, Segelfahrzeugen, Fischerbooten (Achtung auf Schleppschnüre!) und Badenden ausweichen. Kursschiffe, Güterschiffe, Fischerboote mit gelber oder weißer Kugel und Segelschiffe haben Vorfahrt. Gegenüber Motorbooten haben Wasser Bikes prinzipiell Vorfahrt, allerdings wird empfohlen, lieber Abstand zu halten, statt die Vorfahrt zu erzwingen.
- Ausweichregeln: Wenn zwei Wasser Bikes aufeinander zusteuern, weichen beide nach rechts aus (Steuerbord). Diese Regel gilt auch im Verkehr mit Kajak- und Kanufahrern sowie Ruderern.
- Sicherheitsausrüstung: Beim Paddeln über 150 Meter von der Uferlinie entfernt, wie beispielsweise bei einer Seeüberquerung, muss pro Person eine gesetzlich vorgeschriebene Schwimmweste getragen oder mitgeführt werden. Auffällige Kleidung wird außerhalb dieser Zone empfohlen, um von schnell fahrenden Booten frühzeitig gesehen zu werden. Beachte: Dieses Wasserbike ist nur innerhalb der 150 Meter zugelassen, das Befahren außerhalb kann zu Ordnungsstrafen führen.
- Naturschutz- und Badezonen: Das Befahren von Naturschutz- und Badezonen (markiert durch gelbe Bojen und Schilder) ist nicht erlaubt.
- Umgang mit Wetterbedingungen: Bei allen Wassersportarten sollte auf mögliche Gefahren wie Sturm, Gewitter, Sonne oder Kälte geachtet werden. Es ist ratsam, die Tour eher zu früh als zu spät abzubrechen. Wenn dich ein Gewitter überrascht, paddle liegend so schnell wie möglich ans Ufer.
- Rückgabe: Die Rückgabezeit ist spätestens 5 Minuten vor Mietende oder gemäß Abmachung.
- Verhalten bei starkem Wind: Bei aufkommendem starkem Wind solltest du sofort an Land paddeln und den Vermieter informieren. Wähle den Rückweg entlang des Ufers, und in stehender Tiefe kann auch einmal ausgeruht werden, ohne sofort wieder abzutreiben. Das Wasser Bike sollte nie verlassen werden, um zurückzuschwimmen. Es dient als Rettungsinsel und notfalls lässt man sich lieber ans nächste Ufer treiben.
Allgemeine Bedingungen Wasser Bike miete
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bootsvermietung
- Anerkennung
Der Mieter anerkennt ausdrücklich die allgemeinen Mietbedingungen als integrierenden Bestandteil des
Mietvertrages, insbesondere die Haftung für durch den Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt oder an
Dritteigentum und ist besorgt, dass er ordnungsgemäss über die Handhabung des Mietobjektes orientiert
wird. Das Mitführen von Tieren und das Rauchen auf den Mietobjekten ist nicht erlaubt. - Beginn und Ende der Miete
Alle Mieten beginnen im Domizil der Vermietungsfirma und enden, sobald das Mietobjekt termingerecht im
Domizil der Vermietungsfirma abgeliefert wird. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener
Verlängerung der Miete ist die Vermietungsfirma sofort zu benachrichtigen.
Wird das Mietobjekt nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Mieter den nächst höheren Mietpreis zu bezahlen.
Bei Absagen von vereinbarten Mieten am Tag des Mietbeginns schuldet der Mieter der Vermietungsfirma den vollen Mietbetrag als Entschädigung. - Reservierung, Übergabe und Stornierung
Reservierungen sind verbindlich. Das Mietboot ist pünktlich zur vereinbarten Zeit zu übernehmen.
Die Reservierung kann am Tag der Reservierung kostenlos annulliert werden wenn die Starkwind
oder Sturmwarnung eingeschaltet ist, mehr als 25 km/h Wind, Föhnsturm, angekündigte Gewitter
oder Regen während der Zeit der Boots mieten herrschen oder gemeldet sind.
Die Wassertemperatur des Vierwaldstättersee ist kein Grund für eine kostenlose Annullation. - Berechtigung zum Führen des Wasser Bike wer Kenntnisse über die geltenden Vorschriften in der Schweiz hat.
- Ferner sind berechtigt vom Mieter ausdrücklich und unter seiner Verantwortung ermächtigte Drittpersonen,
welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Für allfällige Verkehrsübertretungen usw. haftet der Mieter/ Bootsführer vollumfänglich. - Wasser Bike Schäden zulasten des Mieters. Das Wasser Bike wird in fahrbereitem Zustand
abgegeben; der Mieter/Fahrer verpflichtet sich zum Wasser Bike Sorge zu tragen und in sauber gereinigtem Zustand zurückzugeben. Allfällig notwendige Reinigungsarbeiten werden
durch den Vermieter ausgeführt und mit Fr. 75.—pro Stunde verrechnet. - Pflichten bei Unfall
Der Mieter/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung der Vermietungsfirma und der Seepolizei, ferner für die
Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten
Personen sowie Zeugen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an
Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermietungsfirma ohne Belang. - Haftpflicht-Vollkaskoversicherung
Das Mietmaterial ist nicht versichert der Mieter, ist selber für die Haftpflichtversicherung Unfallversicherung - Beschädigung des Mietbootes
Der Mieter/Fahrer ist für jede Beschädigung mit einem Beitrag von bis Fr. 3000.- haftbar.
Bei Grobfahrlässigkeit, welche durch die Versicherung nicht gedeckt ist, ist der Mieter für den ganzen
Schaden voll haftbar. - Reparaturen
Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, das Mietobjekt vor Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird
angenommen, das Mietobjekt befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für Beschädigungen, die während
der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter/Fahrer wie bei Punkt 6 und 7 beschrieben haftbar. Notwendige
Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Vermietungsfirma bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne
Einwilligung der Vermietungsfirma et-Firma dürfen Reparaturen oder Änderungen am Mietobjekt nicht vorgenommen
werden. - Haftung der Vermietungsfirma
Die Vermietungsfirma haftet nicht für irgendwelchen Schaden, der dem Mieter/Fahrer dadurch entstehen könnte,
dass sich am Mietobjekt ein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstigen
Folgeschaden verursacht. - Vertragserfüllung
Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht
fahrbereit gestellt werden kann, hat die Vermietungsfirma das Recht, ohne irgendwelche Entschädigung vom
Vertrag zurückzutreten.
Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter/Fahrer kann die Vermietungsfirma den ihr
erwachsenen Schaden ohne Weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche
bleiben ausdrücklich vorbehalten. - Ergänzende Bestimmungen
ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht. - Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der Vermietungsfirma. Der
Mieter erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitz Gerichtsstand dem
hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.