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Allgemeine Bedingungen Wasser Bike miete
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bootsvermietung
- Anerkennung
Der Mieter erklärt hiermit ausdrücklich, dass er die allgemeinen Mietbedingungen als integralen Bestandteil des Mietvertrages anerkennt. Insbesondere akzeptiert der Mieter die Haftung für Schäden, die durch den Mieter am Mietobjekt oder am Eigentum Dritter verursacht werden. Der Mieter ist sich bewusst, dass er ordnungsgemäß über den Umgang mit dem Mietobjekt informiert wird. Es ist dem Mieter untersagt, Tiere mitzuführen oder in den Mietobjekten zu rauchen. - Beginn und Ende der Miete
Alle Mieten beginnen im Domizil der Vermietungsfirma und enden, sobald das Mietobjekt termingerecht im Domizil der Vermietungsfirma abgeliefert wird. Sollte der Mieter daran gehindert sein, den Mietvertrag anzutreten oder es zu einer unvorhergesehenen Verlängerung der Miete kommen, ist die Vermietungsfirma unverzüglich zu benachrichtigen.Falls das Mietobjekt nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht zurückgegeben wird, ist der Mieter verpflichtet, den nächst höheren Mietpreis zu entrichten.
Im Falle einer Absage einer vereinbarten Miete am Tag des Mietbeginns ist der Mieter verpflichtet, der Vermietungsfirma den vollen Mietbetrag als Entschädigung zu zahlen. - Reservierung, Übergabe und Stornierung
Reservierungen sind verbindlich. Das Mietboot ist pünktlich zur vereinbarten Zeit zu übernehmen.
Die Reservierung kann am Tag der Reservierung kostenlos annulliert werden, wenn die Starkwind
oder Sturmwarnung eingeschaltet ist, mehr als 25 km/h Wind, Föhnsturm, angekündigte Gewitter
oder Regen während der Zeit der Boots mieten herrschen oder gemeldet sind.
Die Wassertemperatur des Vierwaldstättersee ist kein Grund für eine kostenlose Annullation. - Die Berechtigung zum Führen des Wasserbikes liegt bei Personen, die Kenntnisse über die geltenden Vorschriften in der Schweiz haben. Darüber hinaus sind ausdrücklich vom Mieter autorisierte Drittpersonen berechtigt, das Wasser Bike unter ihrer Verantwortung zu führen, sofern sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Der Mieter bzw. Bootsführer haftet in vollem Umfang für eventuelle Verkehrsübertretungen und andere Verantwortlichkeiten.
- Wasser Bike Schäden zulasten des Mieters. Das Wasser Bike wird in fahrbereitem Zustand
abgegeben; der Mieter/Fahrer verpflichtet sich zum Wasser Bike Sorge zu tragen und in sauber gereinigtem Zustand zurückzugeben. Allfällig notwendige Reinigungsarbeiten werden
durch den Vermieter ausgeführt und mit Fr. 75.—pro Stunde verrechnet. - Pflichten bei Unfall
Etwaige Schäden am Wasser Bike gehen zulasten des Mieters. Das Wasser Bike wird in einem fahrbereiten Zustand übergeben. Der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet sich, das Wasser Bike sorgsam zu behandeln und in einem sauber gereinigten Zustand zurückzugeben. Sollten Reinigungsarbeiten erforderlich sein, werden diese vom Vermieter durchgeführt und mit CHF 75.- pro Stunde in Rechnung gestellt. - Das Mietmaterial ist nicht versichert. Der Mieter ist selbst für die Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung verantwortlich.
- Der Mieter bzw. Fahrer haftet für jegliche Beschädigung des Mietbootes und ist zur Zahlung eines Beitrags von bis zu CHF 3000.- verpflichtet. Im Falle von grober Fahrlässigkeit, die von der Versicherung nicht abgedeckt ist, haftet der Mieter für den gesamten entstandenen Schaden.
- Reparaturen
Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, das Mietobjekt vor Mietantritt zu überprüfen. Sofern keine Beanstandungen geäussert werden, wird davon ausgegangen, dass das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Übergabe in einwandfreiem Zustand war. Der Mieter bzw. Fahrer haftet gemäss den in Punkt 6 und 7 beschriebenen Bestimmungen für Schäden, die während der Mietdauer entstehen. Erforderliche Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Vermietungsfirma bestimmte Werkstatt durchzuführen. Ohne vorherige Zustimmung der Vermietungsfirma dürfen keine Reparaturen oder Änderungen am Mietobjekt vorgenommen werden. - Haftung der Vermietungsfirma
Die Vermietungsfirma haftet nicht für Schäden, die dem Mieter bzw. Fahrer entstehen könnten, wenn am Mietobjekt ein Defekt auftritt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht. - Vertragserfüllung
Falls das Mietobjekt zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn nicht fahrbereit zur Verfügung gestellt werden kann, behält sich die Vermietungsfirma das Recht vor, ohne jegliche Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den Mieter bzw. Fahrer ist die Vermietungsfirma berechtigt, den entstandenen Schaden mit der geleisteten Kaution zu verrechnen. Weitere Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. - Ergänzende Bestimmungen
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht. - Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der Vermietungsfirma. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er sich auf den hier vereinbarten Gerichtsstand einlässt und auf seinen ordentlichen Wohnsitz verzichtet.
Regeln
Regelbeschreibung für den sicheren Betrieb des Wassersports im Flachwasser:
Die Rückgabe des Wasserbikes sollte spätestens um 21:00 Uhr erfolgen oder gemäss vorheriger Absprache.
- Schwimmkenntnisse sind Voraussetzung für die Teilnahme am Wasser Bike. Andernfalls ist das Tragen einer geeigneten Schwimmhilfe obligatorisch.
- Wasser Bikes werden wie Ruderboote behandelt und müssen den Kurs von Kursschiffen, Berufsschiffen, Segelfahrzeugen, Fischerbooten (Schleppschnüre beachten!) und Badenden meiden.
- Kursschiffe, Güterschiffe, Fischerboote mit gelber oder weisser Kugel und Segelschiffe haben Vorfahrt. Wasser Bikes haben grundsätzlich Vorfahrt gegenüber Motorbooten. Es wird jedoch empfohlen, Abstand zu allen Schiffen zu halten, anstatt auf das Vorfahrtrecht zu bestehen.
- Wenn sich zwei Wasser Bikes einander nähern, weichen beide nach rechts (Steuerbord) aus. Diese Regel gilt auch gegenüber Kajak-, Kanu- und Ruderbootfahrern.
- Personen, die sich in der Schweiz mehr als 150 Meter von der Uferlinie entfernen, z. B. bei einer Seeüberquerung, müssen gemäss gesetzlicher Vorschrift eine Schwimmweste bzw. Schwimmhilfe tragen oder zumindest mitführen. Ausserhalb der 150-Meter-Marke wird empfohlen, auffällige Kleidung zu tragen, um frühzeitig von schnell fahrenden Booten erkannt zu werden. (Dieses Wasser Bike ist nur innerhalb der 150-Meter-Marke zugelassen. Die Nutzung ausserhalb dieser Grenze kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.)
- Naturschutz- und Badezonen dürfen nicht befahren werden. Bitte beachten Sie die gelben Bojen und Schilder.
- Wie bei allen Wassersportarten in der Natur sollten mögliche Gefahren wie Stürme, Gewitter, Sonne und Kälte beachtet werden. Es ist ratsam, die Tour lieber frühzeitig abzubrechen als zu spät. Falls ein Gewitter überrascht, sollte schnellstmöglich zum Ufer gepaddelt und eine liegende Position eingenommen werden.
Die Rückgabe des Wasserbikes sollte spätestens um 21:00 Uhr erfolgen oder gemäss vorheriger Absprache.
- Bei plötzlich aufkommendem starkem Wind:
- Sofort ans Ufer paddeln und den Vermieter kontaktieren.
- Den Rückweg entlang des Ufers wählen. In seichtem Wasser kann zur Erholung kurz angehalten werden, ohne abzutreiben.
- Niemals das Wasser Bike verlassen, um zurückzuschwimmen. Es dient als Rettungsinsel, und im Notfall ist es besser, sich ans nächstgelegene Ufer treiben zu lassen.
- Sofort ans Ufer paddeln und den Vermieter kontaktieren.
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