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Erinnerungen von oben und ganz nah

Drohnenaufnahmen & EventfotosDein Event. Von oben.

Mit der Drohne zeigen wir, was vom Boden aus niemand sieht: die ganze Festgemeinde, den See, die Berge. Und für die Momente ganz nah empfehlen wir die Fotografie von Murer Photography aus Ennetbürgen.

Drohnenaufnahme von Apreski.ch
120 mmax. Flughöhe nach Vorschrift
🎥Luftbilder & Videos
📷Fotograf: Murer Photography
🌊Vierwaldstättersee & Zentralschweiz
Steuerknüppel in deiner Hand

Lass die Drohne steigen

Schieb den Höhenregler – und schau, wie aus einem Fest eine ganze Landschaft wird. Mit dem Auslöser schiesst du dein Luftbild.

🎉 Vierwaldstättersee Ennetbürgen
ALT 10 m · REC ●

🎮 Fernsteuerung

Tipp: Ab etwa 60 m siehst du See und Dorf, bei 120 m die ganze Bucht.

Illustration. Flughöhe in der Schweiz maximal 120 m über Grund.

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Hochzeiten

Die ganze Gesellschaft auf einem Bild – mit See und Bergen im Hintergrund.

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Firmen & Werbung

Luftbilder und Videos für Website, Social Media und Imagefilm.

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Feste & Vereine

Festgelände, Umzüge und Sportanlässe aus der Vogelperspektive.

Unser Foto-Tipp

Fotos am Boden: Murer Photography

Die entscheidende Sekunde

Für professionelle Fotos empfehlen wir Manuel Murer von Murer Photography aus Ennetbürgen – unterwegs in Nidwalden, Luzern und der ganzen Zentralschweiz.

Angebote, Preise und Buchung direkt bei murer-photography.ch. Für Partyfotos zum Mitnehmen gibt's unsere Photobooth.

Sicher und erlaubt

Was gilt beim Drohnenflug?

Wo darf geflogen werden?

Drohnenflüge sind in der Schweiz vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) geregelt. In geografischen Zonen – etwa rund um Flugplätze wie Buochs oder in Schutzgebieten – sind Flüge eingeschränkt oder bewilligungspflichtig. Wir klären den Flugort vor dem Anlass ab.

Wie hoch fliegt die Drohne?

Maximal 120 Meter über Grund und immer in Sichtweite. Über Menschenansammlungen wird nicht geflogen.

Und die Gäste?

Personen, die erkennbar gefilmt oder fotografiert werden, sollten informiert sein – am besten mit einem kurzen Hinweis in der Einladung oder vor Ort. Veröffentlichen nur mit Einverständnis (Recht am eigenen Bild, Art. 28 ZGB).

Was passiert bei Wind oder Regen?

Sicherheit geht vor: Bei starkem Wind, Regen oder schlechter Sicht wird nicht geflogen. Wir suchen gemeinsam einen Ersatztermin oder ein anderes Zeitfenster.

Abheben

Drohnenaufnahmen anfragen

Unverbindliche Anfrage. Die Durchführung hängt von Flugbewilligung, Wetter und Sicherheit ab.

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